Sichere Aufbewahrung bedeutet, dass nicht nur die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der erforderlichen Behältnisse eingehalten werden müssen, sondern dass auch außer dem Berechtigten niemand Zugang zu einem Waffenschrank haben darf. Insbesondere darf der Schlüssel zu einem Waffenschrank weder allgemein zugänglich (z.B. am Schlüsselbrett) verwahrt werden, noch darf die Zahlenkombination eines Waffenschrankes anderen Personen mitgeteilt oder bekannt werden. Dies gilt vor allem auch hinsichtlich der Ehepartner und Kinder oder sonst im Haushalt lebenden nichtberechtigten Personen.
- Schaubild (Plakat des DSB, Aufbewahrung von Waffen und Munition ( DIN A4 - DIN A3)
DSB - Gesetzliche Regelungen für den Transport von Waffen und Munition
DSB - Schießstandordnung
DSB - Schießstandordnung für den Bogensportsportplätze
Das Bundesjustizministerium hat in Zusammenarbeit mit der juris GmbH im Internet ein Portal eingerichtet, in dem über 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes kostenlos zum Download zur Verfügung stehen.
Datenschutz im Verein Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit. Quelle: Merkblatt Innenministerium Baden Württemberg / Stand 08/2006